Am 29.07.2026 wurde die EEG Novelle als geplante Änderung beschlossen. Wir wollen Ihnen einen Überblick geben, was das konkret bedeutet, was sich ändern soll, ab wann das Gelten könnte und warum sich eine Solaranlage für Sie trotzdem lohnt.
Zuerst einmal: wofür steht EEG eigentlich & womit beschäftigt sich die Novelle? Es handelt sich um das Erneuerbare-Energie-Gesetz und die Novelle beschäftigt sich mit der Einspeisevergütung, der so genannten EEG-Vergütung 2027. Die Einspeisevergütung wiederum regelt die Vergütung für den überschüssigen Strom, der erzeugt wird. Das heißt: der erzeugte Strom der PV-Anlage wird zunächst für den eigenen Haushalt genutzt. Der Strom, der darüber hinaus erzeugt wird, wird ins Gesamtstromnetz eingespeist und das wird vergütet. Zumindest ist das bei Teileinspeisung so – darauf zielt die geplante Novelle hauptsächlich ab. Die Novelle regelt also, wie hoch diese Vergütung ausfällt.
Es handelt sich bei der EEG Novelle 2027 derzeit noch um eine geplante Änderung, das Kabinett hat diese zwar bereits gebilligt, der Bundestag muss aber nach der Sommerpause noch zustimmen. Geplantes Inkrafttreten der Novelle ist der 01.01.2027.
Der größte Punkt der EEG Novelle ist mit Sicherheit die Änderung von Festvergütung zu Marktpreis. Es soll keine Einspeise-Festvergütung mehr geben, sondern der Preis wird vom Markt gesteuert. In Zukunft soll sich Stromeinspeisung immer an der Nachfrage und den Preissignalen des Marktes orientieren.
Die neuen Tarife für die Einspeisungs-Vergütung gelten damit auch nur für Anlagen, die nach dem ersten Januar 2027 in Betrieb gehen. Solaranlagen, die bereits aktiv sind und noch bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, sind davon nicht betroffen – sie erhalten die nächsten 20 Jahre einen festen Preis für die Einspeisungen.
Für Anlagen ab 2027 sollen Übergangsregelungen in der Einspeisungsvergütung gelten. Genauer heißt das laut Regierungsentwurf:
Die Höhe der Einspeisevergütung soll anfangs bei 5,2 Cent pro Kilowattstunde liegen, könnte dann aber durch eine geplante Degression abfallen.
Für bestehende Solaranlagen ändert sich durch die Novelle nichts.
Wer sich überlegt, sich eine Solaranlage anzuschaffen, der sollte das noch bis zum 31.12.2026 tun und sich den Bestandsschutz sichern. Denn alle Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, gilt nach wie vor der Festpreis. Dieser gilt für 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage. Das bedeutet: Eine Solaranlage lohnt sich auf jeden Fall noch, vor allem, wenn man sie dieses Jahr noch in Betrieb nimmt.
Solarstrom erzeugen & auf erneuerbare Energiequellen umsteigen bzw. einen Teil des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energie zu decken, macht sie nicht nur nachhaltig, sondern auch unabhängig. Wer seinen eigenen Strom erzeugen kann, der macht sich frei von immer steigenden Strompreisen, denn mit einer PV Anlage können Sie einen Teil oder auch den gesamten Stromverbrauch ihres eigenen Haushalts absichern, inklusive E-Auto etc. Das gibt ein gutes Wohngefühl, ist aber auch eine enorme Wertsteigerung für Ihre Immobilie. Im Falle eines Verkaufs ist das ein großes Argument & kann den Preis nochmals in die Höhe treiben.
Bis Ende des Jahres gilt der Bestandsschutz: Sie sollten sich JETZT Gedanken machen, ob eine Solaranlage der richtige Weg für Sie ist, um sich unabhängiger von Stromanbietern zu machen.
Sie haben sich bereits entschieden, eine PV-Anlage installieren zu wollen? Oder sind Sie noch unsicher und bräuchten einen Sparring-Partner, der Sie kompetent berät, ob und welche Anlage für Sie und Ihre Immobilie Sinn machen könnte? Für beide Fälle sind wir ihr Experte! Als regionaler Anbieter & Photovoltaik Installateur im Harz mit Standorten in Bad Harzburg und Halberstadt sind wir vom ersten Schritt an für Sie da:
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Nein, die EEG Novelle 2027 ist noch nicht beschlossen. Es liegt eine Billigung des Kabinetts vor, der Bundestag muss diesen aber nach der Sommerpause noch billigen, bevor der Entwurf als Gesetz in Kraft treten kann.
Für Solaranlagen, die noch im Jahr 2026 installiert werden und in Betrieb genommen werden, gilt der so genannte Bestandsschutz. Das heißt: Alle Anlagen, die bis 31.12.2026 startklar sind, sichern sich 20 Jahre lang eine feste Einspeisungsvergütung. Für Anlagen, die bereits in Betrieb sind, ändert sich durch die Novelle nichts. Wer also über eine Solaranlage nachdenkt, der sollte diese noch 2026 in Betrieb nehmen, um sich bares Geld zu sichern!
Nein, Sie können den gesamten Solarstrom, den Sie erzeugen, auch selbst verbrauchen oder speichern. Wenn Sie eine Teileinspeisung wählen, wird der „überschüssige“ Strom, also der Strom, den Sie selbst nicht brauchen, ins Netz eingespeist. Es gibt auch die Variante der Volleinspeisung, bei der der gesamte Strom, der erzeugt wird, ins Netz eingespeist wird.
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